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Fassung v1.0 · gültig ab 28.04.2026

Nutzungsbedingungen (B2B) — Vinolin Suite

Stand: 28.04.2026

1. Geltungsbereich

(1) Vinolin UG (haftungsbeschränkt), Bildungscampus 11, 74076 Heilbronn, info@vinolin.com („Anbieter") bietet die Software „Vinolin Suite" als Software-as-a-Service (wie genauer in Ziff. 3 beschrieben, die „Software") zur Nutzung an.

(2) Die Software wird auf der Internetseite vinolin.com zur Nutzung angeboten (insgesamt, die „Plattform").

(3) „Kunde" ist die juristische oder natürliche Person, die die Software gemäß diesen Nutzungsbedingungen nutzt. Kunde und Anbieter werden jeweils einzeln als „Partei" und, zusammen, als „Parteien" bezeichnet.

(4) Für die Nutzung der Software gelten diese Nutzungsbedingungen („Nutzungsbedingungen").

(5) Die Software darf nur von Kunden genutzt werden, die Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind. Der Anbieter kann vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde ihm seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist.

(6) Falls spezielle Bedingungen für einzelne Nutzungen der Software oder für damit zusammenhängende Leistungen von diesen Nutzungsbedingungen abweichen, wird an entsprechender Stelle auf der Plattform darauf hingewiesen. Im jeweiligen Einzelfall gelten dann ergänzend die besonderen Nutzungsbedingungen.

(7) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, sofern er diesen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Individuelle Abreden zwischen den Parteien haben stets Vorrang.

(8) Die Vertragssprache ist deutsch. Etwaige anderssprachige Textbestandteile dienen nur Informationszwecken.

(9) Der Vertragstext wird vom Anbieter nach dem Vertragsschluss nicht gespeichert. Der Kunde hat Zugang zu der jeweils aktuellen Fassung der Nutzungsbedingungen auf der Plattform. Die jeweilige Fassung der Nutzungsbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wird dem Kunden per E-Mail oder als Download zur Verfügung gestellt.

(10) Die Software wird in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

2. Vertragsschluss

(1) Das auf der Plattform dargestellte Angebot, die Software zu nutzen, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

(2) Ein Vertragsschluss setzt stets voraus, dass sich der Kunde mittels Registrierung ein Kundenkonto anlegt („Konto"). Dazu ist es erforderlich, dass sich der Kunde zunächst mit seinen Daten (Firmenname, Vor- und Nachname des vertretungsberechtigten Ansprechpartners, E-Mail-Adresse, Geschäftsanschrift), die vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben sind, ein Konto anlegt und diesen Nutzungsbedingungen zustimmt. Zudem gibt der Kunde ein Passwort an.

(3) Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs erhält der Kunde einen Bestätigungslink per E-Mail. Der Kunde muss diesen Link zur erfolgreichen Eröffnung des Kontos und Bestätigung seiner Angaben anklicken (Double-Opt-In).

(4) Die Registrierung einer juristischen Person oder einer Personengesellschaft darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss.

(5) Der Anbieter darf die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z. B. wenn unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachgekommen werden wird.

(6) Pro Kunde darf nur ein Konto eröffnet werden. Ein Konto ist nicht übertragbar.

(7) Durch Anklicken des Buttons „Registrieren" gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags zu den jeweils gewählten Konditionen (im Folgenden „Tarif") ab. Vor Abgabe des verbindlichen Angebots kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Eine Pflicht zur Zahlung von Entgelten entsteht erst nach Maßgabe von Absatz 11 dieser Klausel.

(8) Unmittelbar nach Übermittlung der Registrierung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung. Diese stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots dar.

(9) Der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt zustande, sobald der Anbieter dem Kunden den Zugang zur Software bereitstellt oder das Angebot gesondert (z. B. per E-Mail oder auf anderem digitalen Wege) annimmt.

(10) Nach Vertragsschluss wird der Shop des Kunden zunächst im Demomodus bereitgestellt. Im Demomodus läuft der Shop über die Testumgebung des Anbieters; es können Testbestellungen mit Demo-Kreditkarten ausgeführt werden, ohne dass echte Bestellungen verarbeitet oder Entgelte fällig werden. Die Nutzung des Demomodus ist zeitlich unbegrenzt und unentgeltlich.

(11) Durch Deaktivieren des Demomodus über den entsprechenden Schalter im Dashboard schaltet der Kunde seinen Shop in den Echtbetrieb (im Folgenden „Live-Schaltung"). Mit der Live-Schaltung bestätigt der Kunde verbindlich die Geltung des gewählten Tarifs sowie die Vergütungsregelungen gemäß Ziff. 11 dieser Nutzungsbedingungen. Ab der Live-Schaltung werden alle über den Shop abgewickelten Bestellungen als echte Bestellungen verarbeitet, und es entstehen die im jeweiligen Tarif vorgesehenen Entgelte (insbesondere Plattformgebühren) nach Maßgabe von Ziff. 11.

(12) Über einen passwortgeschützten Login-Bereich kann der Kunde bestimmte Aktivitäten selbst online ausführen, insbesondere die Verwaltung seines Shops und seiner Produkte, die Bearbeitung von Bestellungen, die Konfiguration von Versand- und Zahlungsoptionen sowie die Ein- und Auszahlungsverwaltung über den angebundenen Zahlungsdienstleister.

3. Leistungsumfang

(1) Die Software ist eine webbasierte SaaS-Plattform zum Betrieb eines Onlineshops für den Direktvertrieb von Wein und weinbezogenen Produkten durch Winzer und weinerzeugende Betriebe. Die Software umfasst insbesondere die folgenden Funktionen:

  • Einrichtung und Verwaltung eines Online-Shops einschließlich Produkt- und Bestandspflege;
  • Bearbeitung und Abwicklung von Bestellungen sowie Konfiguration von Versand- und Zahlungsoptionen;
  • Anbindung an den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd.) zur Abwicklung von Zahlungen;
  • Verwaltung von Endkundendaten und Bestellhistorie (Kundenverwaltung);
  • den KI-gestützten Sommelier „Vinolin", der den Endkunden des Kunden personalisierte Weinempfehlungen auf Grundlage des Sortiments des Kunden ausspricht;
  • den „Newsletter-Autopiloten" zur automatisierten Erstellung segmentierter Newsletter (Verfügbarkeit nach Maßgabe der Beschreibung auf der Internetseite des Anbieters; einzelne Funktionen können zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch in Entwicklung sein und werden erst nach Bereitstellung Bestandteil des Service).

(2) Die Software wird auf Servern des Anbieters oder seiner Sub-Dienstleister betrieben und gewartet. Die Verarbeitung personenbezogener Daten und sonstiger Kundendaten erfolgt grundsätzlich innerhalb der Europäischen Union, vorrangig in Deutschland. Zur Auslieferung statischer Inhalte über ein Content-Delivery-Network (CDN) können einzelne, hierfür technisch erforderliche Inhalte auch von Servern außerhalb der Europäischen Union ausgeliefert werden. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Dienstleister einschließlich der jeweiligen Verarbeitungsorte ist im Auftragsverarbeitungsvertrag aufgeführt.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags die Software in dem vereinbarten Umfang als Software-as-a-Service zur Nutzung wie nachfolgend näher beschrieben zur Verfügung. Der Leistungsumfang der vom Kunden gebuchten Software ergibt sich aus der Beschreibung auf der Internetseite des Anbieters unter der Rubrik „Vinolin Suite" sowie den vereinbarten Verfügbarkeiten in Ziff. 5, Nutzungsrechten in Ziff. 6 und Supportleistungen in Ziff. 8 (insgesamt, der „Service").

(4) Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen.

(5) Falls der Anbieter Daten des Kunden speichert, trifft der Anbieter die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden. Den Anbieter treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich der Daten des Kunden.

(6) Der Anbieter schuldet nur die Überlassung der sich aus der oben genannten Leistungsbeschreibung ergebenden Funktionen und Eigenschaften der Software sowie die Anpassung der Software an den jeweiligen Stand der Technik. Der Anbieter schuldet keine weiteren Leistungen, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Insbesondere ist der Anbieter nicht verpflichtet, Installations-, Einrichtungs-, Beratungs-, Anpassungs- oder Schulungsleistungen zu erbringen, sowie individuelle Programmierungen oder Zusatzprogramme zu erstellen oder zur Verfügung zu stellen. Es können dem Kunden nach gesonderter Vereinbarung, und ggf. gegen gesonderte Vergütung, jedoch weitere Leistungsangebote des Anbieters (z. B. zusätzliche Features) zur Verfügung gestellt werden.

(7) Der Anbieter wird die Software und den Service in Form von Patches, Updates und Upgrades laufend erweitern und Verbesserungen vornehmen, wenn diese (i) dem technischen Fortschritt dienen oder (ii) notwendig erscheinen, um Missbrauch zu verhindern. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, die Software und den Service zu ändern, wenn (i) geltendes Recht solche Änderungen erfordert, (ii) die Änderungen für den Kunden vorteilhaft sind und (iii) die Änderungen rein technischer oder verfahrenstechnischer Natur sind und keine wesentlichen Auswirkungen auf den Kunden haben. Alle anderen Änderungen unterliegen Ziff. 17.

(8) Der Kunde kann den vereinbarten Nutzungsumfang der Software erhöhen (z. B. zusätzliche Features, Add-ons, APIs zu Drittsoftware), entweder über die Plattform oder per E-Mail an den Anbieter. Die Leistungen, technischen Voraussetzungen und, sofern es sich um ein entgeltliches Angebot handelt, Preise für die gewählten zusätzlichen Leistungen werden dem Kunden jeweils vor Vertragsschluss über die Plattform angezeigt oder per E-Mail mitgeteilt. Die Hinzubuchung zusätzlicher Leistungen führt nicht zu einer Verlängerung des Vertrags. Die Abrechnung erfolgt nach Maßgabe von Ziff. 11.

4. Zugangsdaten

(1) Der Kunde hat Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren.

(2) Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden, mit Ausnahme der Weitergabe an Mitarbeiter des Kunden zu dienstlichen Zwecken.

5. Verfügbarkeit, Störungen

(1) Der Anbieter stellt die Software am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht, zur Nutzung bereit („Übergabepunkt"). Der Kunde ist für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Übergabepunkt und für die dazu erforderliche Hard- und Software (z. B. Computer, Netzwerkverbindung) verantwortlich.

(2) Die Software wird vorbehaltlich der technischen und betrieblichen Möglichkeiten bereitgestellt. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit wird nicht zugesichert.

(3) Der Anbieter wird sich bemühen, Störungen oder Unterbrechungen der Softwarebereitstellung innerhalb angemessener Frist zu beheben, nachdem der Kunde diese gemeldet hat.

(4) Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen führen. Der Anbieter wird solche Arbeiten, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchführen und den Kunden vorab informieren, sofern eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung zu erwarten ist.

(5) Zeiten der Nichtverfügbarkeit aufgrund von Umständen außerhalb der Kontrolle des Anbieters (z. B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter) sind von der Verantwortung des Anbieters ausgenommen.

(6) Der Kunde hat Störungen unverzüglich per E-Mail zu melden. Der Anbieter wird auf solche Meldungen in angemessener Weise reagieren.

6. Nutzungsrechte

(1) Diese Ziffer gilt ausschließlich für die Einräumung der Nutzungsrechte an der Software durch den Anbieter gegenüber dem Kunden; für die Einräumung von Nutzungsrechten Dritter gilt Ziff. 7.

(2) Die Zahlung der vereinbarten Vergütung vorausgesetzt, erhält der Kunde vom Anbieter das nicht-ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software während der Dauer des Vertrags in dem vereinbarten Umfang bestimmungsgemäß und in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen zu nutzen. Die vorgenannten Nutzungsrechte gelten ohne ausdrückliche abweichende Vereinbarung nur für das Land, in dem der Kunde seinen Geschäftssitz hat.

(3) Die Software darf durch den Kunden nur für eigene Belange verwendet werden. Insbesondere darf der Kunde die Software nicht:

  • Dritten außerhalb des vereinbarten autorisierten Nutzerkreises zur Verfügung stellen; und/oder
  • ändern, dekompilieren, disassemblieren, rekonstruieren oder in sonstiger Art und Weise bearbeiten; und/oder
  • nutzen, um eine konkurrierende Softwarelösung zu entwickeln oder einem Dritten dabei zu helfen; und/oder
  • zur Verbreitung von illegalen und/oder rechtsverletzenden Inhalten verwenden; und/oder
  • verkaufen, verlizenzieren, vermieten, übertragen oder in einer anderen Art und Weise kommerziell verwerten.

(4) Der Anbieter behält sich vor, rechtsverletzende Inhalte sowie Inhalte mit Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten zu löschen und/oder den hierunter erbrachten Service zu beenden.

(5) Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils anwendbarer Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server des Anbieters, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf Datenträgern (wie etwa Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten Hardware.

(6) Nach Beendigung des Vertrags enden die Nutzungsrechte automatisch, ohne dass es einer Erklärung des Anbieters bedarf.

7. Nutzungsrechte Dritter

(1) Die Software kann Open-Source-Software-Komponenten enthalten. Die Nutzung dieser Komponenten unterliegt ausschließlich den entsprechenden Nutzungsbedingungen der Open-Source-Software-Komponenten, die im Rahmen der Open-Source-Software-Komponenten übermittelt und/oder referenziert werden. Im Falle von Widersprüchen oder entgegenstehenden Vorschriften von Lizenzbestimmungen der Open-Source-Software und den Bestimmungen des Vertrags genießen die Lizenzbestimmungen der Open-Source-Software Vorrang.

(2) Stellt der Anbieter APIs oder Add-Ons für Drittsoftware zur Verfügung, ist diese Drittsoftware von der Rechteeinräumung nach Ziff. 6 nicht erfasst. Der Kunde ist für die Einholung entsprechender Nutzungsrechte selbst verantwortlich.

8. Support

Der Anbieter richtet einen Support-Service für Anfragen des Kunden zu dem Service ein. Die Anfragen können über die auf der Website des Anbieters angegebenen Support-Kanäle gestellt werden. Die Anfragen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.

9. Pflichten des Kunden, Verbotene Nutzungen

(1) Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung der Software und des Services nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Anbieter unverzüglich mitzuteilen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Missbrauch den Zugriff auf das Konto, den Login-Bereich, die Software und/oder andere Leistungen zu sperren.

(2) Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Software in keiner Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

(3) Die Software ist eine webbasierte Anwendung und kann grundsätzlich mit jedem internetfähigen Endgerät (Desktop, Laptop, Tablet, Smartphone) genutzt werden. Voraussetzung für die Nutzung sind eine stabile Internetverbindung sowie ein aktueller Webbrowser in der jeweils aktuellen oder vorhergehenden Hauptversion (insbesondere Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari oder Microsoft Edge). Im Browser müssen JavaScript und Cookies aktiviert sein. Für eine optimale Darstellung und Nutzung empfiehlt der Anbieter eine Bildschirmauflösung von mindestens 1280 × 720 Pixeln. Werden diese Systemanforderungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Software kommen. Der Anbieter ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.

(4) Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Rechtsstreitigkeiten, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Kosten (einschließlich Gerichtskosten und Anwaltskosten) und Verbindlichkeiten („Verluste") frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Nutzung der Software durch den Kunden unter Verstoß gegen den Vertrag, (ii) jeder Verletzung einer in Ziff. 6 oder in dieser Ziffer festgelegten Pflichten bzw. Verbote durch den Kunden, oder (iii) einem Anspruch, nachdem die über die Software verbreiteten Inhalte des Kunden Schäden bei einem Dritten verursacht haben, ergeben.

10. Inhalte des Kunden

(1) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheberrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Anbieter hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.

(2) Sofern und soweit während der Laufzeit des Vertrags, insbesondere durch Zusammenstellung von Anwendungsdaten, durch nach dem Vertrag erlaubte Tätigkeiten des Kunden auf dem/n Server/n des Anbieters, eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran dem Kunden zu. Der Kunde bleibt auch nach Ende des Vertrags Eigentümer der Datenbanken bzw. Datenbankwerke.

(3) Sofern Daten durch Pseudonymisierung ihren Personenbezug verlieren, steht dem Anbieter eine weitere Nutzung und Speicherung der Anwendungsdaten frei, soweit dies nach den jeweils anwendbaren Datenschutzgesetzen rechtlich zulässig ist.

11. Vergütung

(1) Die Nutzung der Software im Demomodus ist unentgeltlich. Eine Vergütungspflicht des Kunden entsteht erst mit der Live-Schaltung des Shops gemäß Ziff. 2 dieser Nutzungsbedingungen.

(2) Für die Nutzung der Software und des Services hat der Kunde ab Live-Schaltung eine Plattformgebühr an den Anbieter zu zahlen. Die Plattformgebühr setzt sich aus einer prozentualen Gebühr und einer fixen Gebühr je Bestellung zusammen. Die jeweils aktuellen Sätze sind unter der Rubrik „Preise" auf der Internetseite des Anbieters dargestellt; sie ergänzen diese Nutzungsbedingungen. Zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gelten folgende Sätze:

  • 5,5 % des Bruttobestellwerts (inklusive Umsatzsteuer und Versandkosten, nach Abzug etwaiger durch den Kunden gewährter Rabatte und Gutscheine) sowie
  • 0,50 EUR fixe Gebühr je Bestellung.

(3) Der Anbieter kann mit dem Kunden im Einzelfall abweichende Konditionen oder zusätzliche Tarifmodelle (insbesondere mit Grundgebühr und reduzierten Plattformgebühren) vereinbaren. Maßgeblich sind in diesem Fall die individuell vereinbarten Konditionen.

(4) Die Plattformgebühr wird im Zeitpunkt der Endkundenzahlung über den Zahlungsdienstleister Stripe als Application Fee einbehalten. Ein gesonderter Zahlungsfluss zwischen dem Kunden und dem Anbieter findet insoweit nicht statt. Der Kunde erhält nach Abzug der Plattformgebühr die Auszahlung des verbleibenden Betrags nach Maßgabe der zwischen ihm und Stripe vereinbarten Auszahlungsbedingungen.

(5) Bei einer vollständigen oder teilweisen Rückerstattung an den Endkunden (Refund) wird ein Teil der Plattformgebühr an den Kunden zurückerstattet. Da der Anbieter im Rahmen der Bestellabwicklung Infrastruktur- und Betriebsleistungen erbracht hat (insbesondere Bereitstellung des Shops, Abwicklung des Bestell- und Zahlungsprozesses, KI-gestützte Funktionen) und auch die Rückabwicklung selbst Aufwand verursacht, verbleibt eine Aufwandspauschale beim Anbieter. Konkret gilt:

  • Der Anbieter erstattet dem Kunden 2,5 Prozentpunkte des refundierten Bruttobetrags zurück.
  • Eine Aufwandspauschale in Höhe von 3,0 % des refundierten Bruttobetrags zuzüglich 0,50 EUR je Bestellung verbleibt zur Deckung der für die ursprüngliche Bereitstellung und die Rückabwicklung entstandenen Kosten beim Anbieter.

Bei Teil-Refunds erfolgt die Anpassung anteilig auf den refundierten Betrag. Die ursprünglichen Transaktionsgebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe (Kartenakzeptanzgebühren) werden von Stripe nicht erstattet und sind vom Kunden als Merchant of Record zu tragen.

(6) Bei Rückbuchungen (Chargebacks) durch den Endkunden bzw. dessen Zahlungsdienstleister trägt der Kunde als Merchant of Record den zurückgebuchten Betrag sowie etwaige hierfür von Stripe erhobene Gebühren (insbesondere Dispute-Gebühren in Höhe von derzeit 15,00 EUR pro Dispute). Eine anteilige Rückerstattung der Plattformgebühr erfolgt analog zur Refund-Regelung in Absatz 5, sofern der Chargeback final zulasten des Kunden entschieden wird. Gewinnt der Kunde den Dispute, verbleibt die Plattformgebühr unverändert beim Anbieter.

(7) Der Anbieter stellt dem Kunden monatlich, jeweils zu Beginn des Folgemonats, eine Rechnung über die im abgelaufenen Kalendermonat angefallenen und einbehaltenen Plattformgebühren mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer aus. Die Rechnung wird dem Kunden elektronisch zur Verfügung gestellt.

(8) Da die Plattformgebühr bereits im Zeitpunkt der Endkundenzahlung einbehalten wird, ist die Vergütung mit Erstellung der Rechnung als beglichen anzusehen. Die Rechnung dient insoweit der umsatzsteuerlichen Dokumentation.

(9) Der Anbieter behält sich vor, die Plattformgebühren für zukünftige Abrechnungsperioden zu erhöhen. In diesem Fall ist der Anbieter verpflichtet, die Erhöhung mindestens acht (8) Wochen vor deren Wirksamwerden in Textform gegenüber dem Kunden zu kommunizieren. Für den Fall, dass der Kunde die Preiserhöhung nicht akzeptiert, ist er bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der aktuellen Vertragsperiode zu kündigen.

(10) Alle Gebühren und Entgelte werden in Euro angegeben und sind in Euro zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer zu zahlen.

(11) Sollte ausnahmsweise eine direkte Zahlung des Kunden an den Anbieter erforderlich werden (z. B. weil ein Einbehalt über Stripe technisch nicht möglich ist oder bei Vereinbarung einer Grundgebühr gemäß Absatz 3), ist die entsprechende Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung per SEPA-Lastschrift, Banküberweisung oder Kreditkarte zur Zahlung fällig. Auf Rechnungen, die nicht innerhalb dieser Frist beglichen werden, werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe erhoben. Im Verzugsfall ist der Anbieter berechtigt, die Bereitstellung des Service einzuschränken; bei einem Zahlungsverzug von mehr als 60 Tagen ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

(12) Der Kunde ist nicht berechtigt gegenüber dem Anbieter mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder vom Anbieter schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

12. Laufzeit, Beendigung

(1) Der Vertrag über die Nutzung der Software und des Services beginnt mit Vertragsschluss gemäß Ziff. 2 dieser Nutzungsbedingungen und läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit besteht nicht.

(2) Der Kunde kann seinen Shop jederzeit über den entsprechenden Schalter im Dashboard in den Demomodus zurückversetzen. In diesem Fall werden keine echten Bestellungen mehr verarbeitet und es fallen keine weiteren Plattformgebühren an. Bereits angefallene Plattformgebühren bleiben hiervon unberührt. Der Vertrag bleibt im Demomodus weiterhin bestehen; die Daten des Kunden werden weiterhin gespeichert, damit der Kunde den Shop jederzeit wieder live schalten kann.

(3) Der Kunde kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist beenden, indem er die Löschung seines Kontos über das Dashboard veranlasst oder dies in Textform gegenüber dem Anbieter erklärt. Mit der Beendigung werden die Daten des Kunden nach Maßgabe von Ziff. 15 gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(4) Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende in Textform kündigen.

(5) Sollten zukünftig Tarife mit Grundgebühr und/oder Mindestlaufzeit vereinbart werden (Ziff. 11 Absatz 3), gelten die im jeweiligen Tarif vereinbarten Laufzeit- und Beendigungsregelungen vorrangig.

(6) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt unter anderem vor, wenn die jeweils andere Partei vertraglichen Pflichten grob verletzt, wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn sie insolvent oder zahlungsunfähig wird. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt auch bei einer den vertraglich vereinbarten Regelungen widersprechenden Datenverwendung durch die jeweils andere Partei vor.

(7) Im Falle der Beendigung des Vertrages erlöschen alle dem Kunden eingeräumten Nutzungsrechte an der Software sofort und der Kunde hat die Nutzung der Software einzustellen. Bestellungen, die zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bereits eingegangen, aber noch nicht abgewickelt sind, werden nach Wahl des Kunden entweder noch über die Software abgewickelt oder vom Kunden außerhalb der Software fertiggestellt. Für Bestellungen, die noch über die Software abgewickelt werden, fallen die Plattformgebühren gemäß Ziff. 11 an.

13. Gewährleistung

(1) Die vom Anbieter zur Verfügung gestellte Software entspricht im Wesentlichen der genannten Leistungsbeschreibung. Bei Update-, Upgrade- und neuen Versionslieferungen sind die Mängelansprüche auf die Neuerungen der Update-, Upgrade- oder neuen Versionslieferungen gegenüber dem bisherigen Versionsstand beschränkt.

(2) Es gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung in Mietverträgen. Die Anwendung des § 536a Abs. 2 BGB (Selbstbeseitigungsrecht des Mieters) und die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, sind jedoch ausgeschlossen.

(3) Im Übrigen finden die Vorschriften des Dienstvertragsrechts (§§ 611 ff. BGB) Anwendung.

(4) Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass sich die mit dem Einsatz des Services verbundenen geschäftlichen Erwartungen des Kunden realisieren.

(5) Der Anbieter übernimmt ohne ausdrückliche Bestätigung keine zusätzliche Garantie für die Software.

(6) Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den in Ziff. 14 (Haftung) genannten Beschränkungen.

14. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Der Anbieter haftet ferner unbeschränkt bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, für schriftlich durch den Anbieter übernommene Garantien und bei Ansprüchen wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften.

(2) Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß vorstehender Ziffer haftet der Anbieter gegenüber dem Kunden bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

(3) Dem Anbieter bleibt der Einwand des Mitverschuldens des Kunden (z. B. wegen einer Verletzung seiner Mitwirkungspflichten gemäß Ziff. 9) unbenommen.

(4) Der Anbieter haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.

(5) Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt oder diese sonst an Nichtberechtigte gelangen, ohne dass der Anbieter hierauf Einfluss hat, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

(6) Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Anbieters.

15. Datenschutz

(1) Der Kunde wird bei der Nutzung der Software die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Der Anbieter ist insoweit nicht Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

(2) Sofern notwendig, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung sowie technisch organisatorischen Maßnahmen (TOM) gemäß der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Vorlage abschließen. In diesem Fall wird der Anbieter entsprechende personenbezogene Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.

(3) Falls der Anbieter Daten des Kunden im Rahmen der Nutzung der Software speichert, bleiben diese Daten im Eigentum des Kunden und werden nicht an Dritte weitergegeben.

(4) Bis drei (3) Monate nach Beendigung des Vertrags hat der Kunde Anspruch darauf, seine Daten in einem gängigen Format exportieren zu lassen. Danach besteht die Möglichkeit der Herausgabe nur im Einzelfall (soweit die Daten noch vorhanden sind) und gegen gesonderte Vergütung.

16. Vertraulichkeit

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle Vertraulichen Informationen, die sie im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Erfüllung erlangen, vertraulich zu behandeln und diese nicht an/mit Dritten offenzulegen oder weiterzugeben („Vertraulichkeitspflicht").

(2) „Vertrauliche Informationen" sind alle wirtschaftlichen, technologischen, wissenschaftlichen, patentrechtlichen und anderen internen Informationen der Parteien bezüglich etwaiger Geschäftsstrategien, Ideen, Schutzrechte, Entwicklung, Know-how und Produktion der Parteien, die bereits mitgeteilt wurden oder im Rahmen des Vertrags mitgeteilt werden.

(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen,

  • die sich schon vor Übergabe durch diese Partei im Besitz der jeweils anderen Partei befanden; oder
  • die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits öffentlich bekannt waren; oder
  • die nach ihrer Übergabe durch Veröffentlichung oder in sonstiger Weise allgemein bekannt werden, es sei denn, dies geschieht durch eine Verletzung der in diesem Abschnitt geregelten Geheimhaltungsverpflichtung durch eine der Parteien; oder
  • zu deren Weitergabe an Dritte die jeweils andere Partei vorher in Textform (unter Einschluss von E-Mails) ihr Einverständnis erteilt hat; oder
  • für die eine gesetzliche Verpflichtung zur Herausgabe oder Offenbarung besteht.

17. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

(1) Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Software, des Services, damit zusammenhängenden Leistungen oder der Marktgegebenheiten, kann der Anbieter dem Kunden eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen unter Kenntlichmachung der wesentlichen Änderungen mitteilen. Die geänderten Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und der Anbieter den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen der mit dem Anbieter vereinbarten Leistungsinhalte bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

(2) Widerspricht der Kunde einer Änderung der Nutzungsbedingungen innerhalb der vorstehend geregelten Frist, so steht dem Anbieter das Recht zu, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zum Monatsende zu kündigen.

(3) Im Falle einer Erhöhung der Gebühren gilt ergänzend die Regelung zur Preiserhöhung in Ziff. 11 (Vergütung).

18. Mitteilungen

Mitteilungen des Kunden erfolgen per E-Mail an info@vinolin.com. Wichtige Änderungen der Kundendaten oder sonstige Umstände, die das Vertragsverhältnis betreffen, hat der Kunde dem Anbieter umgehend an die vorstehende E-Mail-Adresse zu kommunizieren.

19. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder dem Vertrag ist Heilbronn, Deutschland, sofern zwingende gesetzliche Regelungen nicht etwas anderes vorsehen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Soweit die Unwirksamkeit sich nicht aus einem Verstoß gegen §§ 305 ff. BGB (Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen) ergibt, gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Lücke. Im Falle einer unzulässigen Frist gilt das gesetzlich zulässige Maß.

Stand: 28.04.2026

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